Seit Freitag dem 12.11.2021 gilt aufgrund der Allgemeinverfügung der Region Hannover im Indoor-Sport die 2G-Nachweispflicht für alle Teilnehmenden!

Nur Mitglieder und Übungsleitende, die vollständig geimpft oder genesen sind (mit Nachweis) haben Zutritt zu den Sporthallen und -räumen.

Ausnahme:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(keine Nachweispflicht für Kinder unter 6 Jahren und Jugendliche und unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden)

Für weitere Informationen und Details:
Allgemeinverfügung der Region Hannover